Vertriebsvertrag
Vertriebsvertrag: ernennt einen Distributor für ein Gebiet, oft nach der NDA. Vertragspaket, kein Markt-Entry-Hub.
Einen Verkäufer im Zielland ernennen. Distributor nimmt Eigentum, Agent wirbt Aufträge, Empfehlung ist nur Gebühr. Keine Gründung.
Distributor, Reseller, Agent oder Vermittler ernennen.
Start-ups in Thailand oft nicht-exklusiv. Ein Netz von Mandaten ist das Jahresmodul.
Vertriebsvertrag: ernennt einen Distributor für ein Gebiet, oft nach der NDA. Vertragspaket, kein Markt-Entry-Hub.
Reseller-Vertrag: kauft und verkauft weiter, meist Software, ohne volle Vertriebsrechte. Vor Stunden im Pack.
Agenturvertrag: der Agent wirbt Aufträge für den Prinzipal ein und nimmt kein Eigentum. Keine Rechtsberatung.
Handelsvertreter: benannte Person oder kleine Firma ohne volles Agenturrecht. Vor Stunden im Pack.
Channel-Partner: Schirmstatus in Software- und Industriekanälen. Vor Stunden im Pack. Keine Rechtsberatung.
Empfehlung: nur Vermittlungsgebühr, kein Lager, kein Gebiet. Start-ups überdehnen hier oft Exklusivität.
Exklusivvertrieb: Gebiet oder Produkt exklusiv. Foreign-Business-Fakten als Fragen, nicht als Meinung.
Nicht-exklusiver Vertrieb: oft die richtige erste Ernennung für ein Start-up in Thailand. Keine Rechtsberatung.
Markennutzung: Erlaubnis, Zeichen im lokalen Marketing zu nutzen — enger als eine IP-Lizenz. Keine Rechtsberatung.
Start-ups in Thailand oft nicht-exklusiv. Exklusiv braucht Gebiet, Produkt und Foreign-Business-Fragen.
Empfehlung: nur Gebühr. Agentur wirbt ohne Eigentum. Distributor nimmt Eigentum.
Nein. Diese Seite ernennt einen Verkäufer. Keine Gründung.