AVV / DPA
AVV / DPA: Auftragsverarbeitung, sobald ein Ziel-Vendor personenbezogene Daten sieht. Keine Datenschutz-Rechtsmeinung.
Verarbeitung, Sharing und Transfer sind drei Papiere. DPA ist nicht SCC. Keine Datenschutzmeinung.
Verarbeitung, Sharing und Transfer scopen. Kein Datenschutz-Hub.
Erster DPA-Hinweis darf mit einem SaaS-Einzelmandat laufen. Lebende UnterauftragsListe: Modul.
AVV / DPA: Auftragsverarbeitung, sobald ein Ziel-Vendor personenbezogene Daten sieht. Keine Datenschutz-Rechtsmeinung.
Datenweitergabe: Controller zu Controller, keine Verarbeitung. Vor Stunden im Pack.
Datentransfer: benannter Transfermechanismus, getrennt vom DPA darunter. Keine Rechtsberatung.
SCC: Standardvertragsklauseln, oft nötig wenn US-Systeme EU/UK-Daten halten. Nur ein Pointer im Pack.
Unterauftragsverarbeiter: der Vendor des Vendors. Mittelstand will die Liste als Fakt.
Datenschutz-Addendum: Privacy-Klauseln auf ein MSA oder SaaS, dem sie fehlten.
Sicherheits-Addendum: TOMs, die der Kunde schon behauptet. Keine Rechtsberatung.
Informationssicherheit: eigenständiger Vertrag, schwerer als ein Addendum. Vor Stunden im Pack.
Meldepflicht: wer wen in wie vielen Stunden benachrichtigt, wie schon Kunden versprochen.
Wenn personenbezogene Daten berührt werden, gehört ein DPA-Hinweis ins Pack.
Nein. SCC sind ein Transfermechanismus. DPA sitzt unter der Verarbeitung.
Mittelstand-Module können das als Workstream scopen. Orbid ist kein Datenschutz-Counsel.